Betreuung mit Herz

Die Betreuung hilfs- und/ oder pflegebedürftiger Menschen ist, auch für die Angehörigen, oft sehr belastend und bedeutet häufig einen nahezu vollständigen Rückzug aus dem sozialen und kulturellen Leben. Sie müssen ihre eigenen Bedürfnisse zurückstellen, um dem / der zu Pflegenden gerecht zu werden. Besonderen Wert legen wir daher auf die Unterstützung pflegender Angehöriger, denen wir eben diese Entlastungen anbieten.

Unsere Dienstleistungen

1. Betreuung nach § 53 c SGB XI

richtet sich u.a. an demenziell veränderte Menschen und deren Angehörige mit den entsprechenden Angeboten der Förderung der kognitiven Leistungen. D.h. z.B. Gedächtnistraining, Gedächtnisspiele wie Memory und Puzzels usw., aber auch Bewegungsübungen und alltägliche Verrichtungen wie Kochen und Backen, Basteln passend zu den entsprechenden Jahreszeiten und der Feiertage.

2. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach § 45 a Absatz 1 SGB XI

Dazu gehören die üblichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie: Putzen, Staub- saugen, Fenster putzen, evtl. kochen, bügeln usw. Dazu gehören allerdings keine Arbeiten außerhalb des Wohnbereiches wie das Säubern von gepflasterten Flächen, Garagen, Kellern, Wintergärten und Dachböden. Sollte der Wunsch danach bestehen, ist dies mit mir und der entsprechenden Mitarbeiterin abzuklären.

3. Fahrdienst

Wir begleiten die Kunden zum Arzt, zur Apotheke, zur Physiotherapie, zu ambulanten Untersuchungen usw.
Fahrten zum Einkaufen von Lebensmitteln oder auch nur zum „bummeln“, spazieren gehen und Begleiten bei Ausflügen, führen wir gern durch.

4. Hilfe bei der Korrespondenz mit der Krankenkasse oder Pflegekasse

Das betrifft Anträge zur Erlangung eines Pflegegrades, Befreiung von der Zuzahlungsgebühr für Medikamente und anderer Leistungen, Anträge auf Verhinderungspflege und Unterstützung bei der Vermittlung von Kurzzeitpflegeplätzen.

5. Umgang mit schwierigen Situationen nach Marschal-Rosenberg

Bei auftretenden Beschwerden gehe ich von Folgendem aus: "Hinhören" "Zuhören" "verstehen" "verstanden haben" bis hin zum "umsetzen und klären".
Für entstehende Krisensituationen (z.B. im medizinischen Bereich) gibt es kein festes Konzept, da jede Krise induviduell gesehen und gelöst werden muss.

6. Personal

Da ich die Qualifikation nach § 53 c SGB XI besitze, werde ich die Betreuung der betroffenen Kunden übernehmen.
Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden von mir und qualifizierten Mitarbeiterinnen geleistet.

Vorgehen

Im Rahmen eines Erstkontaktes führe ich ein ausführliches Gespräch. Während dieses Gespräches werden die Möglichkeiten der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erörtert. Ich schau mir den Haushalt an bespreche mit dem Betroffenen und / oder den / die Angehörige/n unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen, die Einsatzmöglichkeiten. Wenn alle Fragen geklärt sind, erfolgt die Planung der Einsatzzeiten, die Dauer der Einsatzzeiten und die Erstattungsfähigkeit der Pflegekasse. Der Kunde erhält einen Kostenvoranschlag für die ersten 6 Monate und wird über die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung des Vertrage aufgeklärt. Die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt monatlich durch einen Stundenzettel, den die entsprechende Mitarbeiterin (und nur die Mitarbeiterin) führt. Am Ende des Abrechnungszeitraumes bestätigt der Kunde oder der / die Angehörige die Durchführung der erbrachten Leistungen durch seine Unterschrift. Die Mitarbeiterin führt einen Leistungsnachweis, der beim Kunden verbleibt.

Einzugsgebiet

Unser Einzugsgebiet ist der Süd - Kreis Heinsberg.

Verfügbarkeit

Unser Betreuungsdienst ist Dienstags bis Freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.
Im Krankheits- und Urlaubsfall werden die Kunden sofort benachrichtigt und es wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht.

Wir tun was wir können
und
wir können was wir tun